OLG Brandenburg: Schadensersatz bei Nichtablieferung eines Testaments
12.03.2008
Wer es zumindest fahrlässig unterlässt, ein in seinem Besitz befindliches Schriftstück, das als Testament gekennzeichnet ist, beim Nachlassgericht abzuliefern, macht sich schadensersatzpflichtig i. S. des § 823 Abs. 2 BGB.
Urteil des OLG Brandenburg vom Urteil vom 12. 3. 2008 - 13 U 123/07
Amnmerkung: Der Anspruch kann auch gegen die Erben geltend gemacht werden.