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NeuigkeitenKabinett beschließt Gesetze zum Steuerabkommen mit der Insel Jersey17.12.2008
Im Juli 2008 verpflichteten sich die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und Jerseys zu einer engeren Zusammenarbeit. Das Abkommen berechtigt beide Länder, beim anderen Land Auskünfte in steuerlichen Belangen zu erfragen und soll gleichzeitig die Doppelbesteuerung in bestimmten Bereichen verhindern.
Jetzt soll das Abkommen durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz über den Auskunftsaustausch in Steuersachen und das Gesetz über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften. Beschlossen hat dies die Bundesregierung am 17. Dezember im Rahmen ihrer Kabinettsitzung. Das Bundesfinanzministerium hatte dazu die entsprechenden Entwürfe vorgelegt.
DoppelbesteuerungDoppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, mit deren Hilfe die Staaten vermeiden, dass bei demselben Steuerpflichtigen dieselben Einkünfte für denselben Zeitraum durch gleichartige Steuern mehrfach belastet werden. Mit dem Abkommen zwischen Jersey und der Bundesrepublik wird vermieden, dass es zu einer Doppelbesteuerung bei Alterseinkünften, bestimmten Bezügen aus öffentlichen Kassen sowie Unterhaltsleistungen für Studenten, Praktikanten und Lehrlingen zwischen Deutschland und Jersey kommt. Zudem schreibt das Abkommen für Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen der Vertragsparteien den hierfür üblichen Fremdvergleichsgrundsatz vor.
Auskunftsaustausch in SteuersachenDas Abkommen verpflichtet Jersey, den deutschen Steuerbehörden alle für die Besteuerung erforderlichen Auskünfte auf Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Juli 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Jersey über den Auskunftsaustausch in Steuersachen Ersuchen zu erteilen. Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt bei den weltweiten Bemühungen um ein internationales Finanzsystem. Dies darf nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Auskunftsaustausch in Steuersachen verzerrt werden. Das Abkommen bestätigt die Verpflichtung zu einem offenen und fairen Steuerwettbewerb, Deutschland und Jersey verpflichten sich zudem, die Standards für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke umzusetzen, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt wurden.
Quelle: BMF Newsletter vom 17.12.2008
Anmerkung: Es ist zu erwarten, dass weitere Abkommen mit sog. "Steueoasen" (z.B. mit Liechtenstein, Andorra oder Gibraltar) folgen werden. Für Erben,
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