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NeuigkeitenEuGH: Geringer Freibetrag bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit03.09.2010
Der Europäische Gerihtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 22. April 2010 entschieden, dass die Regelung des § 16 (2) ErbStG, wonach der Freibetrag der Deutschen Erbschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nur EUR 1.100 (altes Recht) bzw. 2.000,-- (neues Recht) beträgt, verstößt gegen Europäisches Recht.
Anm: Somit können EU Bürger den hohen Freibetrag des § 16 (1) ErbStG geltend machen. Für Nicht - EU - Ausländer bleibt es hingegen bei der Benachteiligung, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Abhilfe schafft. |
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