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BFH: Benachteiligung eingetragene Lebenspartner bei der Erbschaftssteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz

16.08.2007

Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 14 Abs. 1 GG gebieten es nicht, eingetragene Lebenspartner erbschaftsteuerrechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten (Beschluss des Bundesfinanzhof vom 20. Juni 2007 II R 56/05).

 

Anmerkung: Damit bleibt es bei der Besteuerung von eingetragenen Lebenspartnern in der Steuerklasse III im Todesfall. Betroffene sollten sich daher anwaltlich beraten lassen, um eine hohe Erbschaftsteuer zu vermeiden. Mehr Informationen zu Steuersparmöglichkeiten Opens internal link in current windowhier.  

 

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