Viele Deutsche, Schweizer und Österreicher haben in den letzten Jahren Immobilien in Spanien erworben. Dabei wurde zumeist nicht bedacht, was dies für Konsequenzen im Falle des Todes hat. Den Schaden haben die Erben, also meist die Kinder oder der überlebende Partner. Diese müssen neben der
deutschen Erbschaftsteuer auch die
spanische Erbschaftsteuer zahlen, die im Extremfall bis über 80 % des Nachlasses verschlingen kann. Der Artikel zeigt Lösungen auf.
Da die spanische Erbschaftssteuer in 4 Jahren und 6 Monaten verjährt, ließen früher viele deutsche Erben die spanische Erbschaftssteuer einfach verjähren. Dies funktioniert regelmäßig aber bei Auslandserbfällen aber für Erbfälle nach dem 1.1.2003 nicht mehr.
In Deutschland weit verbreitet ist die Praxis, Immobilien noch zu Lebzeiten des Seniors auf die Kinder zu übertragen. Hierdurch wird der allgemeine Freibetrag, der alle 10 Jahre erneut anfällt, optimal genutzt. In Spanien ist dieser Weg allerdings versperrt, da bei der Schenkung einer spanischen Immobilie Schenkungssteuer anfällt und die Schenkungssteuer keine Freibeträge vorsieht.
Die Alternative zum Verschenken ist der Verkauf an die Erben. Der Senior sichert sich durch eine Wohnrecht oder Nießbrauchrecht ab.
Ein durch eine Hypothek auf ein Grundstück in Spanien besichertes Darlehen führt bei beschränkter Steuerpflicht zu einer Senkung der Erbschaftsteuerschuld, sofern die Darlehensvaluta in Deutschland verwaltet wird. Allerdings sind viele Banken mit der Darlehensvergabe sehr zurückhaltend geworden. Außerdem fallen Kreditsteuern und Bearbeitungsgebühren an. Diese Lösung ist daher oft zu kompliziert und teuer.
In der Vergangenheit haben viele Ausländer in Spanien Immobilien über eine SL erworben. Die steuerlichen Vorteile dieser Lösung sind zwischenzeitig entfallen. Die Gestaltung erlaubt aber weiterhin den Verkauf des Grundstücks nach dem Tod des Erblassers ohne Erklärung und Abführung der Erbschaftssteuer. Wir raten von dieser Lösung ab, da es sich um eine Steuerhinterziehung handelt und das Entdeckungsrisiko in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Denken Sie daran, dass die Finanzbehörden in Europa immer enger zusammen arbeiten!
Einige Berater empfehlen die Gründung ausländischer juristischer Personen (z.B. ausländische Stiftung oder GmbH), welche die Immobilie erwirbt. Hat die Gesellschaft ihren Sitz im Ausland, werden die Gesellschaftsanteile dort vererbt. Wird den spanischen Finanzbehörden der Erbfall bekannt, werden diese aber oft ein steuerliches Umgehungsgeschäft annehmen, so dass gleichwohl spanische Erbschaftssteuer festgesetzt werden. Diese Konstruktion sollte daher sehr gut durchdacht werden und ist in den meisten Fällen keine Lösung.
Vorsicht bei sog. Offshore Lösungen: Hat die Gesellschaft ihren Sitz in einem "Steuerparadies", z.B. Liechtenstein, so fällt eine jährliche Strafsteuer an. Wer dennoch sein Vermögen über solche Offshore - Gesellschaften halten will, sollte eine spanische Gesellschaft "zwischenschalten". Österreich war bisher kein "Steuerparadies" - mit Abschaffung der Erbschaftsteuer dort könnte sich dies allerdings bald ändern.
Einfach und effektiv kann oftmals durch geschickte Formulierung des Testaments im gewissen Umfang spanische Erbschaftsteuer gespart werden. Sie sollten z.B. von der Möglichkeit, dem überlebenden Ehegatten einen Nießbrauch zuzuwenden, Gebrauch machen. Auch die Anordnung eines Vermächtnisses zu Gunsten Ihrer Abkömmlinge kann in gewissen Umfang Steuern sparen. Da bei Auslandsvermögen schon im Hinblick auf die Rechtssicherheit ein Testament gemacht werden sollte, fallen insoweit noch nicht einmal Mehrkosten an.
Durch (Voll-) Adoption, Heirat, Eintragung als Partner lässt sich die Steuerbelastung oft legal deutlich reduzieren.
Durch die Verlegung des Wohnsitzes in eine autonome Region, die eine weitgehende Befreiung von der Erbschaftssteuer kennt (z.B. Balearen), können Steuern nur dann verringert werden, wenn der Erblasser und der Begünstigte in der Region wohnen.
Die hohe spanische Erbschaftssteuer kann bei guter Planung erheblich vermindert werden. Dabei erfordern unterschiedliche Lebenssituation unterschiedliche Lösungen.