Am 01.01.2007 ist das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz Nr. 22 / 2006 (balear. ErbStG) in Kraft getreten. Abweichend von den für ganz Spanien geltenden Freibeträgen (
mehr Informationen) gilt Folgendes: Der Freibetrag in der Steuerklasse I und II beträgt 25.000,00 EUR. Eine "Familienimmobilie" ist zu 100 % bis zu einem Höchstbetrag von 180.000,00 EUR steuerfrei. Der Freibetrag bei Betriebsvermögen beträgt 95 %. Abweichend von dem für ganz Spanien geltenden Tarifen und Multiplikatoren (
mehr Informationen) wurden eigene Regelungen getroffen.
Vorsicht: Die Privilegierung setzt voraus, dass es sich um eine „Familienimmobilie“ handelt, die der gewöhnliche
Aufenthaltsort des Erblassers und der Erben ist. Für die meisten Erben einer Immobilie in Spanien bleibt es damit bei der hohen Erbschaftsteuer. Sie sollten daher prüfen, ob nicht ein
Steuersparkonzept umgesetzt werden sollte.