Nachfolgende Darstellung gibt eine Einführung in das schweizerische Erbrecht.
Dies richtet sich aus der Sicht eines Gerichtes der Schweiz primär nach dem Wohnsitz des Erblassers. Die Regelung ist allerdings recht kompliziert und der Erblasser ist es teilweise auch gestattet, sein Heimatrecht zu wählen (
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Das schweizerische Erbrecht kennt sowohl das notarielle Testament, als auch das eigenhändige Testament.
Ein in Deutschland formwirksam errichtetes Testament (
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Nach schweizerischem Erbrecht richtet sich die Erbfolge - wie nach deutschem Erbrecht - zunächst nach dem Testament des Erblassers. Existiert kein (wirksames) Testament, gelten die Regelungen der gesetzliche Erbfolge. Vorsicht: Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Erbrecht (
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schweizerischem Erbrecht unterscheiden sich zum Teil deutlich. Aber auch die gesetzlichen Erbfolge in Deutschland überrascht viele Erben, so dass jedem, der seinen Erben Ärger ersparen willl, dringend zu empfehlen ist, ein Testament zu machen.
Auch nach schweizerischem Erbrecht gibt es einen
Pflichtteil. Anders als nach
deutschem Pflichtteilsrecht wird der Pflichtteilsberechtigte aber Erbe, d.h. er tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein.
In den meisten schweizerischen Kantonen zahlen Ausländer keine Erbschaftsteuer. Außerdem besteht zwischen der Schweiz und Deutschland eine Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Ja. Aber nur, wenn aus schweizerischer Sicht kein schweizer Gericht für die Ausstellung zuständig war (
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Ja.
Sie müssen sich als Erbe legitimieren. Außerdem sollten Sie prüfen, ob das Guthaben in Deutschland ordentlich versteuert wurde. Bei Fehlern drohen hier empfindliche Strafen. Mehr Informationen zum Bankkonto im Erbfall finden Sie
hier.
Dies ist nur selten der Fall (
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