Joint Tenency - Kanada

Ein in Kanada weit verbreitetes Mittel zur Nachlassplanung ("estate planning") ist die sog. joint tenancy. Von einer joint tenancy spricht man, wenn zwei oder mehr Personen (z.B. Ehegatten, Gesellschafter oder andere Personen) Rechte an einem Gegenstand (z.B. Immobilie) gemeinschaftlich haben.

 

Zivilrechtliche Auswirkungen

Stirbt einer dieser Personen, geht der Anteil des Verstorbenen automatisch („by operation of law“) auf den Überlebenden über. Die Rechte an dem Gegenstand werden also nicht Teil des Nachlasses. Dies hat zum einen den Vorteil, dass insoweit nicht ein förmliches Nachlassverfahren ("Probate") durchzuführen ist. Außerdem wird so Vermögen dem Zugriff der gesetzlichen oder testamentarischen Erben entzogen, sofern kanadisches Erbrecht anzuwenden ist (Opens internal link in current windowprüfen). Besondere Bedeutung hat die joint tenancy bei Bankeinlagen von Eheleuten oder Lebensgefährten.

 

Tipp: Ist der Erbe Deutscher, sollte hier immer geprüft werden, ob nicht vor einem deutschen Gericht ein Opens internal link in current windowPflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden kann.

 

Zu unterscheiden ist die joint tenency („tenants by the entirety“, „joint tenants, right of survivorship“) von dem bloßen Miteigentum („tenants-in-common“). Dieses unterliegt dem Probate Verfahren.

 

Steuerliche Auswirkungen

Irrtümlich wird oft angenommen, dass das gemeinschaftliche Vermögen bei der Erbschaftsteuer dem überlebenden Miteigentümer (z.B. Ehegatte) nur zu 50 % zugerechnet wird. Tatsächlich kommt es darauf an, wem das Miteigentum wirtschaftlich zuzuordnen war. Daher kann von den Finanzbehörden der Nachweis verlangt werden, dass der überlebende Mit - Berechtigte auch am Erwerb beteiligt war. Dabei reicht es nicht aus, dass der überlebende Mit – Berechtigte beweist, dass das Vermögen von einem gemeinsamen Bankkonto stammt. Vielmehr muss er beweisen, dass das gemeinsame Vermögen teilweise aus eigenem Einkommen oder anderen Erwerbsquellen (z.B. Erbschaft) stammt. 

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

  

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2009 © Jan-Hendrik Frank (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht)