Internationales Erbrecht (IPR) - Frankreich

Das internationale Privatrecht oder auch Kollisionsrecht (kurz "IPR") eines Staates bestimmt, welches nationale Recht ein Gericht oder andere öffentliche Stelle auf einen bestimmten Sachverhalt anwendet. Die Bestimmungen, welche das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen (z.B. Erbrecht) anzuwenden sind, werden auch oft als als "internationales Erbrecht" bezeichnet. Der Artikel gibt eine Einführung in das internationale Erbrecht von Frankreich und dessen Zusammenspiel mit dem Opens internal link in current windowdeutschen internationalen Erbrecht.

 

Unterscheidung zwischen Immobilien und Beweglichen Gegenständen

Das französische internationale Erbrecht unterscheidet zwischen dem auf Immobilien (unbewegliche Sachen, z.B. Grundstücke oder Wohnungen) und auf Mobilien (bewegliche Sachen, z.B. ein Kontokurrentkonto) anzuwendende Erbrecht.

 

Anwendbares Erbrecht bei Immobilien

Für Immobilien gilt nach Art. 3 Abs. 2 CC das Recht des Lageortes (Grundsatz der „lex rei sitae“). Obwohl sich das deutsche IPR bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB grundsätzlich auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers abstellt, wird dies ausnahmsweise als sog. "besondere Vorschrift" akzeptiert. 

 

 

Anwendbares Erbrecht bei beweglichen Gegenständen  

Für bewegliche Sachen gilt nach französischem IPR des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Da deutsche Stellen auf die Staatsangehörigkeit abstellen, wenden deutsche und französische Gerichte bei deutsch - französischen Erbfällen oftmals unterschiedliches Recht an, war z.B. der Erblasser Deutscher mit letztem Wohnsitz in Paris (Frankreich) wenden deutsche Gerichte Opens internal link in current windowdeutsches Erbrecht und französische Gerichte  Opens internal link in current windowfranzösisches Erbrecht an. 

 

Form des Testaments

Frankreich ist Mitglied des Opens internal link in current windowHaager Übereinkommens über die Anerkennung der Form letztwilliger Verfügungen. Daher werden in Frankreich z.B. in Deutschland formwirksam errichtete Testamente anerkannt.

 

Droit de prélèvement

Eine Besonderheit ist das sog. "droit de prélèvement ". Danach kann ein französischer Miterbe, dem ein ausländisches Recht geringere Rechte einräumt, als er bei Anwendung seines Heimatrecht hätte, von dem in Frankreich belegenen Vermögen den Anteil in Höhe des Unterschiedes zwischen den beiden Rechtsordnungen vorwegnehmen. 

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

  

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2009 © Jan-Hendrik Frank (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht)