Französisches Erbrecht - Einführung

Nachfolgende Darstellung  gibt eine Einführung in das französische Erbrecht.

 

Welches Recht ist anzuwenden, wenn ein Deutscher Vermögen in Frankreich hinterläßt?

Die Erbfolge richtet sich aus französischer Sicht nach dem Recht des Staates, in welchem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Immobilien werden allerdings nach dem Recht des Lageortes vererbt. Auf die Staatsangehörigkeit der Erblasser kommt es aus französicher Sicht nicht an (Opens internal link in current windowmehr Informationen). Hingegen wird in Opens internal link in current windowDeutschland auf die Staatsangehörigkeit des Erblasser abgestellt. Dies kann dazu führen, dass deutsche und französische Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

 

In welcher Form kann ich ein Testament errichten?

Das französische Erbrecht kennt sowohl das notarielle Testament, als auch das eigenhändige Testament (Opens internal link in current windowmehr Informationen).

 

Wir ein deutsches Testament in Frankreich anerkannt?

Ein in Deutschland formwirksam errichtetes Testament (Opens internal link in current windowmehr Informationen) wird auch in Frankreich anerkannt. Vorsicht aber bei Opens internal link in current windowgemeinschaftliche Ehegattentestamenten und Opens internal link in current windowErbverträgen

 

 

Wie weise ich mein Erbrecht nach?

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten für den Opens internal link in current windowNachweis des Erbrechts.

 

Wer erbt nach französischem Erbrecht?

Nach französischem Erbrecht richtet sich dei Erbfolge - wie nach deutschem Erbrecht - zunächst nach dem Testament des Erblassers. Existiert kein (wirksames) Testament, gelten die Regelungen der gesetzliche Erbfolge.

 

Vorsicht: Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Erbrecht (Opens internal link in current windowmehr Informationen) und die Opens internal link in current windowgesetzliche Erbfolge nach französischem Erbrecht unterscheiden sich zum Teil deutlich. Aber auch die gesetzlichen Erbfolge in Deutschland überrascht viele Erben, so dass jedem, der seinen Erben Ärger ersparen willl, dringend zu empfehlen ist, ein Testament zu machen.

 

Gibt es einen Pflichtteil?

Auch nach französischem Erbrecht gibt es eine Art Pflichtteilsrecht. Anders als der Opens internal link in current windowPfichtteil nach deutschem Recht, ist das französische Pflichtteilsrecht als sog. Noterbrecht ausgestaltet, d.h. der Erblasser kann nur über einen Teil des Nachlasses frei verfügen. Der nicht frei verfügbare Teil des Nachlasses, die „reserve“, steht den privilegierten Erben zu.

 

Muss ich in Frankreich Erbschaftssteuer zahlen?

Wer in Frankreich sich mindesten 183 Tage im Jahr aufhält ist unbeschränkt steuerpflichtig. Immobilien in Frankreich sind immer steuerbar (Opens internal link in current windowmehr Informationen).

 

Wie hoch ist die französische Erbschaftsteuer?

In Extremen Fällen bis zu 60 % (Opens internal link in current windowmehr Informationen).

 

 

Muss ich auch in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen?

Das ist leider oft der Fall (zur Opens internal link in current windowSteuerpflicht in Deutschland). Allerdings besteht die Möglichkeit der Opens internal link in current windowAnrechnung der französischen Erbschaftsteuer. Demnächst soll außerdem ein Opens internal link in current windowDoppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich in Kraft treten.

 

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

  

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2009 © Jan-Hendrik Frank (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht)