Nachfolgende Darstellung gibt eine Einführung in das französische Erbrecht.
Die Erbfolge richtet sich aus französischer Sicht nach dem Recht des Staates, in welchem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Immobilien werden allerdings nach dem Recht des Lageortes vererbt. Auf die Staatsangehörigkeit der Erblasser kommt es aus französicher Sicht nicht an (
mehr Informationen). Hingegen wird in
Deutschland auf die Staatsangehörigkeit des Erblasser abgestellt. Dies kann dazu führen, dass deutsche und französische Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Das französische Erbrecht kennt sowohl das notarielle Testament, als auch das eigenhändige Testament (
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Ein in Deutschland formwirksam errichtetes Testament (
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gemeinschaftliche Ehegattentestamenten und
Erbverträgen!
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten für den
Nachweis des Erbrechts.
Nach französischem Erbrecht richtet sich dei Erbfolge - wie nach deutschem Erbrecht - zunächst nach dem Testament des Erblassers. Existiert kein (wirksames) Testament, gelten die Regelungen der gesetzliche Erbfolge.
Vorsicht: Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Erbrecht (
mehr Informationen) und die
gesetzliche Erbfolge nach französischem Erbrecht unterscheiden sich zum Teil deutlich. Aber auch die gesetzlichen Erbfolge in Deutschland überrascht viele Erben, so dass jedem, der seinen Erben Ärger ersparen willl, dringend zu empfehlen ist, ein Testament zu machen.
Auch nach französischem Erbrecht gibt es eine Art Pflichtteilsrecht. Anders als der
Pfichtteil nach deutschem Recht, ist das französische Pflichtteilsrecht als sog. Noterbrecht ausgestaltet, d.h. der Erblasser kann nur über einen Teil des Nachlasses frei verfügen. Der nicht frei verfügbare Teil des Nachlasses, die „reserve“, steht den privilegierten Erben zu.
Wer in Frankreich sich mindesten 183 Tage im Jahr aufhält ist unbeschränkt steuerpflichtig. Immobilien in Frankreich sind immer steuerbar (
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In Extremen Fällen bis zu 60 % (
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Das ist leider oft der Fall (zur
Steuerpflicht in Deutschland). Allerdings besteht die Möglichkeit der
Anrechnung der französischen Erbschaftsteuer. Demnächst soll außerdem ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich in Kraft treten.