USA - Rechtshilfe in Steuerstrafsachen

Zwischen Deutschland und den USA ist am 14.10.2003 ein Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen unterzeichnet worden. Am 18.04.2006 haben Deutschland und die USA außerdem einen Zusatzvertrag zu dem noch nicht in Kraft getretenen Rechtshilfevertrag vom 14.10.2003 unterzeichnet. Daneben besteht ein Rechtshilfeabkommen zwischen der EU und den USA. Nach Artikel 14 des DBA Erbschaftsteuer USA tauschen die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten außerdem die Informationen aus die zur Durchführung dieses Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten betreffend die unter das Abkommen fallenden Steuern erforderlich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht dem Abkommen widerspricht.  

 

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2009 © Jan-Hendrik Frank (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht)