Das Erbrecht in den USA (
prüfen, ob das Erbrecht der USA anzuwenden ist) wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht und kennt keinen
Pflichtteil i.S.v. des deutschen Erbrechts. Werden Kinder und Ehegatte im Testament nicht bedacht, so müssen Sie – auch wenn das Testament wirksam ist und nicht angefochten werden kann - aber nicht unbedingt leer ausgehen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Rechte von Kindern und Ehegatten in den USA im Erbfall.
In den meisten Bundestaaten (vgl. z.B. 6540 CPC Kalifornien) haben die überlebenden minderjährigen Kinder und der Ehegatte unter bestimmten Bedingungen Unterhaltsansprüche („family allowances“) gegen den Nachlass. Außerdem kann in gewissen Umfang die Wohnung und das zugehörige Inventar („homestead“) genutzt werden.
In den meisten Bundestaaten kann der Ehegatte einen Anteil am Nachlass als „Wahlanteil“ ( „elective share") verlangen. Der Anspruch ist in den Bundesstaaten unterschiedlich ausgestaltet, so wird z.B. in manchen Bundestaaten eine gewisse der Dauer der Ehe voraus.
Nach dem Recht vieler amerikanischer Bundestaaten (z.B. Kalifornien, Washington, Texas) erwerben Ehegatten Eigentum während der Ehe gemeinschaftlich (sog. „communitiy property"). Dies gilt sogar dann, wenn formal nur ein Ehegatte als Eigentümer ausgewiesen ist. Im Erbfall erhält der überlebende Ehegatte daher immer ½ des ungeteilten Eigentums.
Für den Fall, dass ein Kind des Erblassers nicht ausdrücklich enterbt wird, sieht das Recht der meisten Bundesstaaten vor, dass das Kind dennoch einen Anteil erhält.