Steuern bei Erbschaft in den USA

Bei Steuerpflicht in den USA fallen verschiedenen Steuern an, die nur zum Teil mit der deutschen Erbschaftsteuer vergleichbar sind. Der Artikel gibt eine Einführung.

 

Steuerpflicht in den USA

Zwischen den USA und Deutschland besteht ein Opens internal link in current windowDoppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer. In den meisten Fällen sind Deutsche danach aber nicht von der Steuer in den USA frei gestellt. Statt dessen gilt im Grundsatz die Anrechnung der jeweils anderen Steuer. 

 

Federal Estate Tax

Der Bundesstaat erhebt auf den Nachlass eine sog. „federal estate tax“. Anders als die deutsche Erbschaftsteuer werden nicht die Begünstigten, sondern der Nachlass selbst besteuert (sog. Nachlasssteuer). Diese "Opens internal link in current windowamerikanische Erbschaftsteuer" ist zur Überraschung vieler Deutscher weit höher als die Opens internal link in current windowdeutsche Erbschaftsteuer.

 

Vorsicht: Viele Deutsche übersehen, dass die großzügigen Opens internal link in current windowamerikanischen Freibeträge ("Credits") nur für den Nachlass eines amerikanischen Staatsbürgers oder in den USA dauernd niedergelassenen Ausländers („Resident Alien“, „Green Card Holder“) gelten. Für den Nachlass anderer Personen, sog.  „Non-Resident Alien“, beträgt der allgemeine Freibetrag nur 60.000,00 US-Dollar. Allerdings ergibt das Doppelbesteuerungsabkommen unter Umständen Vorteile.

   

Weitere Steuern

Neben dem Bundesstaat können die einzelnen Bundesstaaten separate Erbschaftssteuern erheben. Hiervon hat z.B. der Bundesstaat New York Gebrauch gemacht.  Sofern im Nachlass eine Immobilie enthalten ist, fallen neben der Erbschaft- und Schenkungssteuer außerdem u.U. Einkommenssteuer („income tax“) und Grunderwerbsteuern („property tax“) an. 

 

Deutsche Erbschaftssteuer

Trotz des bestehenden Deutsch - Amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens fällt oft auch deutsche Erbschaftsteuer an. Durch eine System der Anrechnung wird die Doppelbsteuerungsproblematik zwar etwas entschärft, es kommt aber dennoch oft zu Steuerüberhängen. 

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

  

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2009 © Jan-Hendrik Frank (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht)