In Kalifornien ist die Anfechtung eines Testaments wegen Testierunfähigkeit des Verfügenden eine verbreitetes und oft erfolgreiches Mittel, um ein Testament anzugreifen. Der Artikel gibt eine Einführung nach dem Recht von Kalifornien (
ist kalifornisches Erbrecht anzuwenden?).
Ein Testament, welches der Verfügende errichtet hat, ohne Testierfähig zu sein, ist unwirksam. Allerdings wird nach den Vorschriften des California Probate Code (CPC) vermutet, dass eine gesunde Person über 18 Jahren Testierfähig ist. (CPC. §6100(a)). Der Rechtsanwalt muss daher den Beweis führen, dass der Verfügende bei Testamentserrichtung Testierunfähig war (Evidence Code §522; Estate of Mann (1986) 184 CA3d 593, 602; Estate of Goetz (1967) 253 CA2d 107).
Nach dem CPC gibt es zwei Möglichkeiten die Testierunfähigkeit zu beweisen. Zum einen kann der Beweis dadurch geführt werden, dass nachgewiesen wird, dass der Verfügende nicht fähig war, den Bedeutungsinhalt der Testamentserrichtung zu erkennen, seine Vermögensverhältnisse oder die Beziehung zu seinen Verwandten oder Ehepartner oder sonstigen Betroffenen richtig einzuschätzen (Prob.C. §6100.5(a) (1); Estate of Mann, supra, 184 CA3d at 602; see Estate of Smith (1926) 200 C152, 252). Zum anderen kann der Rechtsanwalt den Beweis führen, dass der Verfügende zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung geisteskrank war, also insbesondere Wahn- oder Fehlvorstellungen hatte, welche ihn dazu veranlasst haben, das Testament zu errichten. (Prob.C. §6100.5(a)(2); Estate of Perkins (1925) 195 C 699, 703-704; Goodman v. Zimmerman (1994) 24 CA4th 1666, 1678-1679).
Als Beweismittel kommen Zeugenaussagen der Testierzeugen oder anderer Bekannter des Testierenden, insbesondere seiner Familie und Freunde, des Rechtsanwaltes, der das Testament aufgesetzt hat und Sachverständigengutachten in Betracht.
Eine erfolgreiche Testamentsanfechtung wegen fehlender Testierfähigkeit sollte sorgfältig vorbereitet werden und setzt regelmäßig intensive Nachforschungen zum Gesundheitszustand des Erblassers voraus.