Der Trust ist ein in den USA ein weit verbreitetes Mittel zum Zwecke der Nachlassplanung. Der Artikel gibt eine Einführung.
Ein Trust ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem einer Person bestimmte Güter übertragen werden, die diese für Dritte oder einen allgemeinen Zweck verwalten soll (vgl. Art. 2 Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Trusts). Der Trust wird durch das Dreiecksverhältnis: Errichtender – treuhänderischer Verwalter – Begünstigter geprägt. Der Errichtende wird als „Trustor“ (auch: „Settlor“, „Grantor“ oder „Creator“), der treuhänderische Verwalter als „Trustee“ und der letztlich Begünstigte als „Beneficiary“ bezeichnet. Der Zweck muss – anders als bei einer Stiftung oder einem „charitable trust“, nicht gemeinnützig sein.
Ein Trust kann zu Lebzeiten („Living Trust“) oder auf den Todesfall errichtet werden („Testamentary Trust“). Er kann widerruflich („revocable“) oder unwiderruflich („irrevocable“) sein. Der Trustor kann dem Trustee feste Vorgaben im Hinblick auf die Verwendung des Trust – Vermögens machen („strict trust“) oder ihm freie Hand geben („discretionary trust“). Die Ausgestaltung erfolgt in der sog. „Trust Deed“. Dort sind außerdem der Zweck und die Begünstigten genannt. Die Trust Deed ist vor einem Notar zu errichten. Nach Errichtung wird das Vermögen auf den Trustee übertragen. Hierdurch wird der Trustee (treuhänderischer) Eigentümer ("legal ownership"). Dem Trustor verbleiben aber eingeschränkte Eigentümerrechte ("right in equity"). Damit sind die Rechte am Eigentum gespalten. Im Hinblick auf später erworbenes Vermögen wird oft zusätzlich ein Testament errichtet.
Der Trustee hat die Aufgabe, das Vermögen des Trusts für die Begünstigten treuhänderisch zu verwalten. Dabei hat der Trustee die Weisungen des Settlor zu beachten und die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten („reasonable care, skill and caution“). Seine Verfügungsmacht („Powers“) gegenüber Dritten (z.B. Banken) ist wird durch die Trust Deed und die gesetzlichen Vorschriften bestimmt. Als Treuhänder hat er seine Befugnis immer ausschließlich im Interesse der Begünstigten auszuüben.
Werden die Pflichten schuldhaft verletzt, ist der Trustee den Beneficiaries zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Haftung des Trustee für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht in der Trust Deed ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Bedingungen, z.B. Verstreichen-lassen der Einspruchsfrist nach Rechenschaftslegung, ist allerdings eine Haftung ausgeschlossen.
Auf Verlangen eines Begünstigten ist der Trustee verpflichtet, über die Verwaltung des Trusts Auskunft zu geben. Nach dem Trust Law vieler Staaten (vgl. z.B. für Kalifornien, Art. 16064 CPC) kann die Pflicht zur Rechnungslegung aber von Settlor in der Trust Deed ausgeschlossen werden. In vielen Einzelstaaten ist der Trustee außerdem zur regelmäßigen Hinterlegung eines Tätigkeitsberichts und eines Jahresabschlusses bei Gericht verpflichtet.
Eine generelle staatliche oder gerichtliche Trust - Aufsicht ist den meisten Bundestaaten der USA unbekannt. Allerdings sind Spezielle Gerichte berufen bei der Klärung von Fragen der Verwaltung oder Existenz des Trusts auf Antrags eines Berechtigten zu entscheiden (vgl. für Kalifornien 17000 – 17211 CPC).
Die Begünstigung kann durch die Trust Deed sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Der Settlor kann z.B. dem Trustee aufgeben, dem Beneficiary einen monatlichen Betrag auszuzahlen. Auszahlungen können auch in das freie Ermessen des Trustee gestellt werden („discretionary trust“) oder der Settlor kann bestimmen, dass der Beneficiary die Erträge und das Vermögen nur für einen bestimmten Zweck verwenden darf z. B. die Unterstützung eines Angehörigen im Hinblick auf Ausbildung und Lebensunterhalts („support trust“).
Die Trust Deed kann vorsehen, dass der Settlor oder eine von ihm bestimmte Person, z.B. der Trustee, den Trust widerrufen und ändern kann („revocable trust“). In vielen Staaten, z.B. Kalifornien, ist dies sogar der gesetzliche Regelfall (vgl. Art. 15400 CPC). Nach dem Recht vieler Staaten (vgl. 15403 CPC) ist es auch möglich, dass ein unwiderruflicher Trust auf Antrag aller Beteiligten unter gewissen Voraussetzungen geändert oder aufgehoben wird. Unter bestimmten Umständen kann auch auf die Zustimmung einzelner Beteiligter verzichtet werden.
Der Trust endet durch Zeitablauf, Zweckerfüllung, Unmöglichkeit der Zweckerreichung, Ungesetzlichkeit oder widerruf. Nach de Ende des Trusts behält der Trustee das Recht die zur Auflösung des Trust erforderlichen Handlungen vorzunehmen.
Ein "Testamentary Trust" kann bei deutschem Erbstatut nicht anerkannt werden. Allerdings kann ein Trustee unter Umständen als
Testamentsvollstrecker qualifiziert werden. Ein Living Trust kann zwar auch von einem Deutschen wirksam errichtet werden, Vermögen, dass nach den Regeln des deutschen IPR dem deutschem Sachenrecht unterfällt (z.B. ein Grundstück), kann aber nicht in den Trust eingebracht werden.
Die Übertragung von Vermögen auf einen "Living Trust" ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG schenkungssteuerpflichtig. Bei einem "Testamentary Trust" fällt im Erbfall im Falle der Steuerpflicht in Deutschland
Erbschaftsteuer an, vgl. § 3 Abs. 2 Nr. Satz 2 ErbStG. Bei Auflösung des Trusts fällt bei Steuerpflicht in Deutschland außerdem Schenkungsteuer an.