Schwarzgeld geerbt – was nun?

Im Nachlass findet sich oftmals auch sog. „Schwarzgeld“, also Geld auf illegalen oder unversteuerten Quellen und Guthaben, dessen Früchte nicht versteuert wurden. Bei unklugem Verhalten droht nicht nur die Nachzahlung von Steuern, sondern auch ein Steuerstrafverfahren. Der Artikel gibt eine Einführung in die Problematik.

 

Wie erfährt das Finanzamt von dem Schwarzgeld?

Das Bankgeheimnis existiert im Erbfall praktisch nicht. Selbst über Auslandskonten können die Finanzbehörden heute unter gewissen Umständen Informationen erhalten (Opens internal link in current windowmehr Informationen). Bei Streit in der Erbengemeinschaft besteht außerdem die Gefahr, dass ein Erbe die anderen Erben denunziert.

 

Was muss ich tun?

Wer als Erbe im Nachlass Schwarzgeld, z.B. auf einem Opens internal link in current windowBankkonto in der Schweiz, findet, sind die Erben verpflichtet, nicht versteuerte Einkünfte des Erblassers nach zu erklären (sog. Opens internal link in current windowBerichtigungspflicht), sofern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

 

Welche Konsequenzen drohen bei einer Verletzung der Pflicht?

Werden die o.b. Pflichten verletzt, so machen sich die Erben unter Umständen einer Steuerhinterziehung strafbar.  Mehre Erben bilden dabei eine steuerliche Hinterziehungsgemeinschaft.

 

Ich habe die Anzeigepflicht verletzt - was kann ich jetzt noch tun?

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie durch eine Opens internal link in current windowstrafbefreiende Selbstanzeige eine Bestrafung verhindern. 

 

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

  

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2009 © Jan-Hendrik Frank (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht)