Im Nachlass findet sich oftmals auch sog. „Schwarzgeld“, also Geld auf illegalen oder unversteuerten Quellen und Guthaben, dessen Früchte nicht versteuert wurden. Bei unklugem Verhalten droht nicht nur die Nachzahlung von Steuern, sondern auch ein Steuerstrafverfahren. Der Artikel gibt eine Einführung in die Problematik.
Das Bankgeheimnis existiert im Erbfall praktisch nicht. Selbst über Auslandskonten können die Finanzbehörden heute unter gewissen Umständen Informationen erhalten (
mehr Informationen). Bei Streit in der Erbengemeinschaft besteht außerdem die Gefahr, dass ein Erbe die anderen Erben denunziert.
Wer als Erbe im Nachlass Schwarzgeld, z.B. auf einem
Bankkonto in der Schweiz, findet, sind die Erben verpflichtet, nicht versteuerte Einkünfte des Erblassers nach zu erklären (sog.
Berichtigungspflicht), sofern die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Werden die o.b. Pflichten verletzt, so machen sich die Erben unter Umständen einer Steuerhinterziehung strafbar. Mehre Erben bilden dabei eine steuerliche Hinterziehungsgemeinschaft.
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie durch eine
strafbefreiende Selbstanzeige eine Bestrafung verhindern.