Pflichtteilsverzicht und Verzicht auf den Pflichtteil

Der Artikel beantwortet Fragen zum Thema Pflichtteilsverzicht und Verzicht auf den Pflichtteil.

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht?

Ja. Beim Opens internal link in current windowErbverzicht wird auf das gesetzliche Erbrecht insgesamt verzichtet. Beim Pflichtteilsverzicht wird hingegen nur auf den Pflichtteil verzichtet, so dass der Verzichtetende gleichwohl Erbe werden kann.

 

Gibt es einen Unterschied zwischen Verzicht auf den Pflichtteil und Pflichtteilsverzicht?

Von einem Pflichtteilsverzicht spricht man nur dann, wenn der Verzicht vor dem Erbfall erklärt wird. Ist der Erbfall hingegen schon eingetreten und damit der Pflichtteilsanspruch entstanden, kann nur noch auf den Pflichtteilsanspruch verzichetet werden.

 

Gegenüber wem muss der Verzicht erklärt werden?

Erklärungsempfänger vor dem Erbfall ist der Erblasser. Nach dem Erbfall ist die Erklärung gegenüber den Berechtigten, also den Erben, zu erklären.

 

Muss ich zum Notar?

Der Pflichtteilsverzicht bedarf der notariellen Form, vgl. § 2348 BGB (Opens internal link in current windowMuster). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein solcher Pflichtteilsverzicht auch durch Auslegung einem Erbvertrag zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erblasser entnommen werden. Auch im Fall des (generellen) Erbverzichts (§§ 2346 ff. BGB). Nicht der notariellen Form bedarf der Verzicht auf den Pflichtteil nach dem Eintritt des Erbfalls. Der Verzicht auf den Pflichtteil nach Eintritt des Erbfalls kann sogar mündlich erklärt werden. Aus Gründen der Beweissicherung sollte er allerdings schriftlich erfolgen (Opens internal link in current windowMuster).

 

Welche Folgen hat der Pflichtteilsverzicht?

Der Verzichtende hat keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Wird er nicht testamentarisch Opens internal link in current windowenterbt, wird er aber dennoch Erbe. Dementsprechend erhöht der Pflichtteilsverzicht auch nicht den Pflichtteil der anderen Erben.

 

Kann der Pflichtteilsverzicht auf bestimmte Gegenstände beschränkt werden?

Der Pflichtteilszicht ist flexibler als der Opens internal link in current windowErbverzicht. So kann z.B. bestimmt werden, dass einzelne Vermögensgegenstände bei der Berechnung des Pflichtteils nicht berücksichtigt werden.

 

Kann der Pflichtteilsverzicht unter eine Bedingung gestellt werden?

Möglich ist die Vereinbarung einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung (vgl. Palandt / Edenhofer Überbl. V. § 2346 Rn 7).

 

Kann ich den Pflichtteilsverzicht anfechten?

Ein erklärter Pflichtteilsverzicht kann nach § 119 ff. BGB angefochten werden. Nach dem Tod ist die Anfechtung allerdings ausgeschlossen (vgl. Palandt / Edenhofer Überbl. V. § 2346 Rn 7). 

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

  

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2009 © Jan-Hendrik Frank (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht)