Zunächst besteht nur eine Pflicht zur
Anzeige des Erwerbsvorgangs. Auf der Grundlage der Anzeige und weiteren Informationen entscheidet dann das Finanzamt, ob es zur Abgabe einer Erklärung auffordert.
Dies steht in dem Aufforderungsschreiben. Die Frist muss mindestens muß mindestens einen Monat betragen.
Die Erklärung hat ein Verzeichnis der zum Nachlaß gehörenden Gegenstände und die sonstigen für die Feststellung des Gegenstands und des Werts des Erwerbs erforderlichen Angaben zu enthalten. Hierzu werden in der Praxis Formulare verwendet.
Im Erbfall machen viele Behörden und Institutionen dem Erbschaftssteuerfinanzamt Meldung. Außerdem kann das Erbschaftssteuerfinanzamt selbst Informationen einholen (
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Hat der Erblasser oder Erbe seinen Wohnsitz (
zum Wohnsitzbegriff) oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik, so unterliegt der gesamte Nachlass der deutschen Erbschaftssteuer. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an. Unbeschränkt steuerpflichtig sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 b) auch deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben (
mehr Informationen). Wer in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist im Hinblick auf sein inländisches Vermögen aber zumeist beschränkt steuerpfichtig.
Die deutsche Erbschaftsteuersätze bewegen sich zwischen 7 % und 50 %. Die Höhe ist abhängig von Verwandtschaftsgrad und der Höhe des vererbten Vermögens (
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Kinder haben einen Freibetrag von EURO 205.000,00. Der Ehegatte hat einen Freibetrag von EURO 307.000,00. Außerdem ist Hausrat und Kleidung bis zu einem Betrag von 41.000 Euro steuerfrei. Bei Betriebsvermögen wird außerdem ein weiterer Freibetrag gewährt. Daneben gibt es weitere Freibeträge (
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Nach derzeit noch geltendem Recht werden Immobilien nicht mit dem realen Verkehrwert, sondern mit dem Nutzwert bei der Berechnung der Erbschaftssteuer angesetzt (
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Der Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich Erwerbe von Todes wegen (Vermögenswerte, die durch eine Erbschaft übertragen werden) als auch Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen. Bezüglich Schenkungen sind im Erbfall allerdings nur die Vermögenswerte zu versteuern, die in den letzten 10 Jahren übertragen wurden. Dies eröffnet Möglichkeiten zur Erbschaftssteuervermeidung.
Dies richtet sich nach dem nationalen Steuerrecht. Nur mit wenigen Staaten existieren auf dem Gebiet dem Gebiet des Erbschaftssteuer- und des Schenkungsrechts Doppelbesteuerungsabkommen (
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mehr Informationen). Auf jeden Fall zahlen sie die höhere Steuer.
Sie müssen die gezahlten Steuern nachentrichten (
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