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Schweizer Erbrecht
Wir sind Spezialisten für schweizerisches Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht. Dabei beraten wir insbesondere bei Grenzüberschreitenden Fragen unter Berücksichtigung der Gesamtsituation des Mandanten.
Wer sind wir?
Unser Fachbereich schweizerisches Recht wird in Deutschland von Herrn Rechtsanwalt Frank und in der Schweiz von Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcel Keller LL.M. von der Kanzlei Gaggini Anwälte in Zürich geleitet. Daneben arbeiten wir bei Bedarf mit Kollegen in der ganzen Schweiz vertrauensvoll zusammen.
Was machen wir?
Wir beraten im schweizerischen Erbrecht, wobei unserer besonderer Fokus internationale Sachverhalte sind (z.B. deutsch - schweizerischer Erbfall oder schweizerisch - amerikanischer Erbfall). Insbesondere bieten wir an:
Nachlassabwicklung in der Schweiz Ermittlung von Vermögen in der Schweiz Hilfe bei der Errichtung eines Testament Beratung zur Vermeidung schweizer Erbschaftssteuer Erbstreitigkeiten (z.B. Testamentsanfechtung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft) Legalisierung von ererbtem Schwarzgeld (strafbefreiende Selbstanzeige)
Wie kann ich mich vorab informieren?
Wir legen Wert darauf, dass unsere Mandanten gut informiert sind. Da erfahrungsgemäß sich viele Fragen wiederholen, stellen wir auf dieser Website verschiedene einleitende Artikel zu den am öftest gestellten Fragen zur Verfügung.
Hier haben wir eigene Büros: Rechtsanwalt - Kanzlei Berlin (auch Beratung für Dresden, Leipzig, Potsdam, Gera, Jena, Magdeburg, Schwerin, Rostock, Frankfurt / Oder, Brandenburg, München, Nürnberg), Rechtsanwalt - Kanzlei Köln (auch Beratung für Düsseldorf, Bonn, Bochum, Essen, Frankfurt, etc.), Rechtsanwalt - Kanzlei Hamburg (auch Beratung für Kiel, Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Uelzen, Bremen, Oldenburg). In der Schweiz haben wir ein Kooperationsbüro in Zürich.
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