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Erbrecht im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland) und Hong Kong


Im Vereinigten Königreich (UK), d.h. England & Wales, Schottland und Nordirland, liegt unser Fokus im Bereiche Nachlassabwicklung ("probate"), Erbschaft ("inheritance"), Testamente ("wills & testaments"), Trusts und Nachlass. Dabei behandeln wir insbesondere internationale Mandante. 

 

Wo sind wir vertreten?

Mit unseren Partner - Kanzleien im UK arbeiten wir vertrauensvoll. Wir beraten aber auch in Deutschland. 

 

Was machen wir?

Wir beraten in folgenden Bereichen:

  • Vermögensnachfolgeplanung ("Estate Planning")
  • Testament und letztwillige Verfügung ("Wills and Testaments")
  • Gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Forderungen ("Estate Litigation")
  • Verwaltung von Trusts ("Trust Administration")
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen Trusts ("Trust Litigation")
  • Anfechtung von Trust ("Trust Contest")
  • Anfechtung von Testmaenten ("Undue Influence Claim / Will Contest")
  • Erbstreitigkeiten ("Last Will and Testament Disputes")

 

Wie kann ich mich vorab informieren?

Wir legen Wert darauf, dass Sie gut informiert sind. Wir haben daher auf dieser Seite Opens internal link in current windowInformationen zusammen gestellt, welche Ihnen den Einstieg in die Thematik erleichtern sollen und vielleicht auch einige Fragen erledigen.

 

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  6. Der Trust im englischen Recht
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  8. Internationales Erbrecht (IPR) - England
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