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Erbrecht im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland) und Hong KongIm Vereinigten Königreich (UK), d.h. England & Wales, Schottland und Nordirland, liegt unser Fokus im Bereiche Nachlassabwicklung ("probate"), Erbschaft ("inheritance"), Testamente ("wills & testaments"), Trusts und Nachlass. Dabei behandeln wir insbesondere internationale Mandante.
Wo sind wir vertreten?Mit unseren Partner - Kanzleien im UK arbeiten wir vertrauensvoll. Wir beraten aber auch in Deutschland. Was machen wir?Wir beraten in folgenden Bereichen:
Wie kann ich mich vorab informieren?Wir legen Wert darauf, dass Sie gut informiert sind. Wir haben daher auf dieser Seite
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