Wachstums-beschleunigungsgesetz in Kraft: Veringerte Steuersätze in Steuerklasse II und Verbesserungen für Unternehmenserben
01/01/2010
Am 1.1.2010 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht – neben steuerlichen Entlastungen in anderen Bereichen – auch Verbesserungen für Erben vor. Nach Artikel 6 des Gesetzes werden die bisherigen Steuersätze in der Steuerklasse II (u.a. Geschwister und deren Abkömmlinge ersten Grades, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten) deutlich gesenkt (neue Steuersätze).
Außerdem werden die Behaltensfristen für Unternehmenserben von sieben Jahren auf fünf Jahre verringert, wobei statt einer Lohnsumme von 650 % in sieben Jahren nur noch 400 % in fünf Jahren erreicht werden müssen.
Schließlich gilt die Lohnsummenregel für Unternehmenserben künftig erst ab 20 Beschäftigten, statt bisher schon ab 10 Beschäftigten.