Steuerinformationsabkommen mit Liechtenstein in Kraft
29/10/2010
Steuerinformationsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein ist am 28.10.2010 in Kraft getreten. Das am 2. September 2009 in Vaduz unterzeichnete Abkommen setzt den OECD Standard für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen um. Es verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle Informationen - einschließlich Bankinformationen - zu erteilen, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind. Das Abkommen gilt für die Veranlagungszeiträume ab 2010.
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