Spanien: Erhöhung des Steuersatzes bei Veräußerungsgewinnen
01/01/2010
Seit dem 1. 1. 2010 beträgt der Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn einer Immobilie nicht mehr 18 %, sondern 19 %, Art. 25 Abs. 1 Buchst. f LIRNR. Bei einem Spanien Residenten beträgt der Steuersatz zwischen 18 % und 21 % Anwendung, Art. 69 LIRPF.