OLG Brandenburg: Schadensersatz bei Nichtablieferung eines Testaments
12/03/2008
Wer es zumindest fahrlässig unterlässt, ein in seinem Besitz befindliches Schriftstück, das als Testament gekennzeichnet ist, beim Nachlassgericht abzuliefern, macht sich schadensersatzpflichtig i. S. des § 823 Abs. 2 BGB.
Urteil des OLG Brandenburg vom Urteil vom 12. 3. 2008 - 13 U 123/07
Amnmerkung: Der Anspruch kann auch gegen die Erben geltend gemacht werden.