Bundesverfassungsgericht: Diskrimierung von homosexuellen bei Erbschaftssteuer verfassungswidrig
21/07/2010
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 – entschieden, dass Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft imErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig ist.
Anmerkung:
Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz a.F. betroffenen Altfälle zu treffen, die die Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften vom 16. Februar 2001 bis zum Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24. Dezember 2008 beseitigt.