Vorbemerkung: Wir raten ausdrücklich davon ab, dieses Formular ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu verwenden, da nach unserer Erfahrung auch noch so gute Muster eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Was bedacht werden muss, können Sie teilweise unseren Beträgen zur
Errichtung des Testaments und zur
Erbschaftsteuer entnehmen.
Ich wurde ____ in ____ als Sohn / Tochter der Eheleute ____ (Vater) und ____ (Mutter) geboren. Ich bin nicht verheiratet. Ich bin deutscher Staatsangehöriger und habe keine weitere Staatsangehörigkeit (Ausländer oder Mehrstaatler?
Mehr Informationen). Zu meinem Vermögen gehört kein
Vermögen im Ausland. Ich bin weder durch einen Erbvertrag noch durch ein
gemeinschaftliches Testament gehindert, die nachfolgenden Verfügungen von Todes wegen zu treffen. Dies vorausgeschickt erkläre ich meinen letzten Willen:
Ich widerrufe ausdrücklich alle von mir bisher errichteten Testamente und
soweit zulässig andere Verfügungen von Todes wegen, unabhängig davon, ob sie einseitig oder vertragsgemäß getroffen wurden.
Zu meinen unbeschränkten Erben setze ich ein:
1. meine Tochter ____, geboren am ____ wohnhaft in ____
zu 1/3 Anteil,
2. meinen Sohn ____, geboren am ____ wohnhaft in ____
zu 1/6 Anteil,
3. meine Enkelin ____, geboren am ____ wohnhaft in ____
zu 1/6 Anteil,
4. meine Tochter ____, geboren am ____ wohnhaft in ____
zu 1/3 Anteil.
Für den Fall, dass einer der Erben nicht Erbe wird (z.B. weil er vor mir verstirbt), treten an seine Stelle seine Abkömmlinge, wobei mehrere im Verhältnis untereinander entsprechend der gesetzlichen Erbfolge erben.
Für den Fall, dass ein Erbe gegen Abfindung auf seinen Erb- oder Pflichtteil oder auf eine Zuwendung verzichtet hat, tritt die Ersatzerbfolge nicht ein.
Für den Fall, dass keine Ersatzerben vorhanden sind, wächst der Erbteil der übrigen Erben nach dem Verhältnis ihrer Erbteile an.
Meine weiterer Sohn ____, geboren am ____ wohnhaft in ____ und dessen Abkömmlinge enterbe ich (Informationen zum
Pflichtteil).
Ist eine der in diesem Testament enthaltenen Verfügungen unwirksam, so bleiben die übrigen Verfügungen wirksam.
Berlin, den 2. Oktober 2005
Frau Doris Klug, geborene Schlau.