Der Artikel beantwortet die häufigst gestellten Fragen zum Thema Erben und Vererben in England.
Das Vereinigte Königgreich bezeichnet England, Schottland, Wales und Nordirland.
England & Wales, Schottland und Nordirland haben jeweils ein eigenes Erbrecht, das sich zum Teil deutlich unterscheidet.
Für Immobilien gilt das Recht des Lageortes (Grundsatz der „lex rei sitae“). Für bewegliche Sachen gilt nach englischem IPR des letzten
Domizil ("Domicile") des Erblassers (
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Im Grundsatz ist ein Testament in England als Zwei - Zeugen Testament zu errichten. Nach Sec. 1 des Wills Act 1963 ist ein Testament aber auch dann formgültig, wenn es der Form des Rechts
(1) des Errichtungsortes, auch wenn der Erblasser nur zeitweise dort aufhielt, oder
(2) des Domizils zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments oder
(3) des Domizils zum Zeitpunkt des Todes oder
(4) des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments oder
(5) des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes oder
(6) des Staates der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments oder
(7) des Staates der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes.
Exectuor und administrator sind gerichtlich bestellte Nachlassverwalter (
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Der personal representative sichert den Nachlass, verwaltet ihn und verteilt den Überschuss an die Begünstigten. Als erstes wird er hierzu Vermögen und Verbindlichkeiten identifizieren und ein Nachlassverzeichnis erstellen. Anschließend begleicht er die Verbindlichkeiten des Nachlasses. Insbesondere führt er die
inheritance tax (IHT) ab.
Oft wird ein sog. Probate Verfahren durchzuführen sein (
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Die Verteilung / Quote richtet sich primär nach dem Testament. Gibt es kein Testament, wird die Verteilung nach der sog. gesetzlichen Erbfolge bestimmt. Dabei ist zunächst zu klären, welches Recht anzuwenden ist (
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gesetzliche Erbfolge nach englischem Erbrecht deutlich von der
gesetzlichen Erbfolge nach deutschem Recht abweicht.
Ein Pflichtteilsrecht gibt es in England & Wales nicht.
Ein Trust ersetzt oft ein Testament; durch den Trust soll dabei nur das förmliche Nachlassverfahren vermieden werden, was oft als zu langwierig und teuer empfunden wird (mehr
Informationen zum Trust in England & Wales).
Joint tenancy ist eine Art Gesamthandeigentum, d.h. das Recht an einem Gegenstand (z.B. Bankkonto) steht mehreren Personen gemeinsam zu. Stirbt einer der Berechtigten, erwirbt der Überlebende das alleinige Recht. Eine Nachlassverwaltung findet insoweit nicht statt. Auskünfte des Nachlassverwalters erfassen daher derartiges Vermögen regelmäßig nicht.