Deutsch - italienisches Erbrecht - Einführung

Nachfolgende Darstellung  gibt eine Einführung in das italienische Erbrecht.

 

Welches Recht ist anzuwenden, wenn ein Deutscher Vermögen in Italien hinterläßt?

Nach Art. 46 Abs. 1 des italienischen Reformgesetzes zum IPR richtet sich die Erbfolge nach dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes hatte (Opens internal link in current windowmehr Informationen). Ein Deutscher vererbt also nach deutschem Erbrecht. Allerdings vollzieht sich die Nachlassabwicklung in Italien, so dass das dortige Prozessrecht und Nachlassverfahrensrecht zu berücksichtigen ist. Außerdem fällt unter Umständen italienische Erbschaftsteuer an.

 

In welcher Form kann ich ein Testament errichten?

Das italienische Erbrecht kennt sowohl das notarielle Testament, als auch das eigenhändige Testament (Opens internal link in current windowmehr Informationen).

 

Wir ein deutsches Testament in Italien anerkannt?

Ein in Deutschland formwirksam errichtetes Testament (Opens internal link in current windowmehr Informationen) wird auch in Italien anerkannt.

 

Wird ein deutscher Erbschein anerkannt?

Nein. Allerdings wird die Stelle, welche die Opens internal link in current windowErbschaftsannahme beurkundet, den Erbschein für die Ermittlung der Erbfolge zur Hilfe nehmen. 

  

Wer erbt nach italienischem Erbrecht?

Nach italienischem Erbrecht richtet sich dei Erbfolge - wie nach deutschem Erbrecht - zunächst nach dem Testament des Erblassers. Existiert kein (wirksames) Testament, gelten die Regelungen der gesetzliche Erbfolge. Vorsicht: Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Erbrecht (Opens internal link in current windowmehr Informationen) und Opens internal link in current windowitalienischem Erbrecht unterscheiden sich zum Teil deutlich. Aber auch die gesetzlichen Erbfolge in Deutschland überrascht viele Erben, so dass jedem, der seinen Erben Ärger ersparen willl, dringend zu empfehlen ist, ein Testament zu machen.

 

Gibt es einen Pflichtteil?

Auch nach italienischem Erbrecht gibt es eine Art Pflichtteilsrecht. Der Erblasser kann nur über einen Teil des Nachlasses frei verfügen (sog. „disponible“). Der nicht frei verfügbare Teil des Nachlasses, die „riserva“, steht den privilegierten Erben zu (Opens internal link in current windowmehr Informationen). 

 

Wie komme ich ins Grundbuch?

Gemäß Art. 2643 CC ff. ist für die Umschreibung des Grundbuchs („transcrizione“) zunächst eine Erbschaftsannahme durchzuführen. Außerdem sind diverse Unterlagen vorzulegen und die Erbschaftsteuer zu erklären (Opens internal link in current windowmehr Informationen).

 

Muss ich in Italien Erbschaftssteuer zahlen?

Italien hat die Erbschaftsteuer am 01.01.2007 wieder eingeführt. Daneben fallen unter Umständen weitere Steuern an (Opens internal link in current windowmehr Informationen).

 

Muss ich auch in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen?

Das ist leider oft der Fall. Allerdings besteht die Möglichkeit der Anrechnung der italienischen Erbschaftsteuer (Opens internal link in current windowmehr Informationen).

 

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

  

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2009 © Jan-Hendrik Frank (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht)