Viele Menschen möchten sich nicht mit den Folgen ihres möglichen Todes beschäftigen. Leider hört man immer wieder solche Sätze wie „nach mir die Sintflut“ oder „ich sterbe nicht“. Wer einen Partner, Kinder oder Enkel hat, wird freilich selten so reden. Ebenso wird so nicht reden, wer in der eigenen Familie Erbstreitigkeiten oder eine hohe Erbschaftsteuer erleben musste. Der Artikel zeigt auf, was Sie bei der Nachlassplanung bedenken sollten.
Am Anfang jeder Nachlassplanung steht die Frage, wer im Falle des Todes einen einzelnen Vermögensgegenstand oder einen prozentualen Anteil am Erbe erhalten soll. Diese Fragen werden zumeist in einem Testament geregelt. Dabei werden aber leider immer wieder Fehler gemacht, die dann erst zu Streitigkeiten führen. Im Zweifel sollten Sie sich daher beraten lassen.
Leider kommt es bei der Verteilung des Nachlasses immer wieder zu Streitigkeiten, wenn es mehrere Erben (Erbengemeinschaft) gibt. Um dies zu verhindern, sollten Sie selbst bestimmen, wer was erhält - was freilich kaum möglich ist, da der Tod - hoffentlich - ja noch in weiter ferne ist - oder Sie setzen im Testament eine Person Ihres Vertrauens, die den Erbfall als
Testamentsvollstrecker abwickelt, ein. In der Regel reicht es, wenn Sie einen vertrauenswürdigen Verwandten oder Freund der Familie hiermit betrauen. Bei komplexeren Nachlässen sollte aber ein professioneller Testamentsvollstrecker beauftragt werden.
Oftmals werden Testamente nicht aufgefunden oder von nicht bedachten Personen bei Seite geschafft. Um dies zu verhindern, können Sie bei einer Person Ihres Vertrauens (Verwandter, Rechtsanwalt, Notar) oder bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ihres Wohnorts deponieren.
Wird Vermögen in der Familie vererbt, so spielt die Erbschaftsteuer wegen der hohen Freibeträge in Deutschland regelmäßig keine Rolle. Hingegen kann dieser Aspekt bei einem großen Vermögen oder bei fehlendem Verwandtschaftsverhältnis (
unehelicher Lebenspartner!) eine große Rolle spielen. In diesem Fall sollten Sie darüber nachdenken, ob die
bestehenden Möglichkeiten, Erbschaftssteuer zu vermeiden, genutzt werden sollten.
Was passiert, wenn Sie aufgrund von Unfall, Alter oder Gebrechlichkeit geschäftsunfähig werden? Nutzen Sie - solange Sie hierzu die Möglichkeit haben - hierauf Einfluss zu nehmen. Dies können Sie z.B. durch eine sog. Vorsorgevollmacht, welche Sie einer Person Ihres Vertrauens erteilen, oder durch Bennung einer Person, die sich im Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit vertreten soll.
Hierdurch entlasten Sie Ihre Familie oder den von Ihnen Beauftragten von Entscheidungen, die diese oftmals vor große Gewissenskonflikte stellen werden.