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Spanisches Erbrecht


Wir sind Spezialisten für spanisches Erbrecht und Erbrecht für Ausländer (z.B. Deutsche, Schweizer oder Österreicher) mit Vermögen in  Spanien. Dabei beraten wir unter Berücksichtigung der Gesamtsituation und beschränken uns nicht nur auf die spanische Seite der Angelegenheit. 

 

Wo sind wir in Spanien?

Wir beraten in ganz Spanien. Eigene Büros haben wir in Murcia, auf Mallorca und auf Teneriffa (Kanaren / Spanien). Kooperations-Kanzleien haben wir außerdem auf Ibiza und in Denia. Erbschaftsannahmen können unsere Rechtsanwälte und Mitarbeiter an diesen Standorten für ganz Spanien erklären. In manchen Fällen ist es auch möglich, die Erbschaftsannahme bei spanischen Generalkonsulaten (z.B. Berlin) zu erklären. Sofern erforderlich - z.B. bei Klagen in Spanien, ziehen wir örtliche Rechtsanwälte, zu denen zum Teil seit Jahren Geschäftsbeziehungen bestehen, hinzu. Gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt sich aber wegen der langen Verfahrensdauern in Spanien eine Klage vor einem deutschen Gericht. Auslandsgerichtsstand ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.

 

Beraten wir auch in Deutschland und der Schweiz?

Wir beraten in Fragen des deutsch - spanischen Erbrechts nicht nur in Spanien, sondern von unseren deutschen Büros in Berlin, Köln und Hamburg aus in ganz Deutschland. Kooperationspartner haben wir außerdem in München. Da oftmals (z.B. bei Nachlassabwicklungen) ein persönliches Gespräch nicht erforderlich ist, beraten wir aber auch Personen aus anderen Regionen. In der Schweiz bietet unsere schweizerische Partnerkanzlei, Opens external link in new windowKanzlei Gaggini Anwälte , von Zürich aus Beratung an.

 

Was tun wir?

Im Bereich des internationalen Erbrechts gehören wir zu den führenden Kanzleien. In 2007 haben wir über 50 Erbfälle mit Bezug zu Spanien bearbeitet, z.B. 

 

  • Nachlassabwicklung bis zur Grundbuchumschreibung auf den Erben
  • Hilfe bei der Errichtung eines Testament für Spanien
  • Beratung zur Vermeidung spanischer Erbschaftssteuer
  • Erbstreitigkeiten (z.B. Testamentsanfechtung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft)

Auf Wunsch unserer Mandanten bieten wir auch Lösungen für sich im Zusammenhang mit einem Erbfall oftmals auftretende Probleme im Bereich Immobilien- und Baurecht an (z.B. Legalisierung von Schwarzbauten, Hilfe beim rechtssicheren Verkauf der Immobilie, etc.).

 

Wie erhalte ich vorab Informationen?

Da erfahrungsgemäß sich viele Fragen wiederholen, stellen wir auf dieser Website verschiedene einleitende Opens internal link in current windowArtikel zu den am öftest gestellten Fragen zur Verfügung, die in Tiefe und Verständlichkeit die im Buchhandel verfügbaren Bücher zu diesem Thema, die juristische Laien ansprechen, in nichts nachstehen.

Hier haben wir eigene Büros: Rechtsanwalt - Kanzlei Berlin (auch Beratung für Dresden, Leipzig, Potsdam, Gera, Jena, Magdeburg, Schwerin, Rostock, Frankfurt / Oder, Brandenburg, München, Nürnberg), Rechtsanwalt - Kanzlei Köln (auch Beratung für Düsseldorf, Bonn, Bochum, Essen, Frankfurt, etc.), Rechtsanwalt - Kanzlei Hamburg (auch Beratung für Kiel, Hannover, Braunschweig, Wolfsburg, Uelzen, Bremen, Oldenburg) Rechtsanwalt - Kanzlei Santa Cruz de Tenerife / Teneriffa (auch Beratung für Lanzarote, La Gomera, La Palma / Kanaren), Rechtsanwalt - Kanzlei Mallorca (auch Beratung für Ibiza und Formentera); Rechtsanwalt - Kanzlei Murcia (auch zuständig für Costa Calida,  La Manga-Mar Menor , San Pedro del Pinatar, San Javier, La Torre de la Horadada, El Pilar de la Horadada, Cartagena, Torre Pacheco, Orihuela, Rojales, Guardamar del Segura, Elche, Santa Pola, Abanilla, Fortuna, Costa Dorada (z.B. Tarragona), Costa del Azahar (Peniscola, Sagunt), Valencia (Spanien), Costa Blanca (z.B. Denia, Benidorm, Alicante, Calpe), Almeria, Costa del Sol (z.B. Malaga, Marbella, Motril, Nerja), Costa de Luz (San Fernando, Cadiz, Jerez).

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  14. Spanische Erbschaftssteuer sparen - Tips
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