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Japanisches Erbrecht


In Japan liegt unser Fokus im Bereiche Nachlassabwicklung, Erbschaft, Testamente, Nachlassplanung und Steueroptimierung, Trusts und Nachlass. Dabei behandeln wir insbesondere internationale Mandate. 
 

Wo sind wir?

Frau Attorney Iku Brookshire leitet von San Diego (Kalifornien) aus die Abteilung japanisches Recht, wobei unsere Mandanten aus oftmals aus andere Regionen und Staaten kommen. In diesen Fällen werden oft weitere Anwälte der Kanzlei hinzugezogen oder wir arbeiten mit örtlichen Anwälten zusammen. In Deutschland arbeitet Frau Iku Brookshire mit Herrn Rechtsanwalt Frank zusammen.

 

Was machen wir?

Wir beraten in folgenden Bereichen:

  • Vermögensnachfolgeplanung
  • Testament und letztwillige Verfügung
  • Gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Forderungen
  • Verwaltung von Trusts
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen Trusts
  • Anfechtung von Trust
  • Anfechtung von Testmaenten
  • Erbstreitigkeiten

 

 

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