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Griechisches Erbrecht


Wir beraten gemeinsam mit der kooperierenden Opens external link in new windowKanzlei Kiorpelidou im griechisches Erbrecht (griechisches Erbrecht und Erbrecht für Deutsche mit Vermögen in Griechenland), griechischer Erbschaftssteuer und deutsche Erbschaftssteuer. Dabei legen wir Wert auf eine Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Gesamtsituation.

 

Wo sind wir?

Wir beraten für ganz Griechenland von unseren deutschen Büros. Die Kanzlei Kiorpelidou hat Büros in Nürnberg und Thessaloniki. Außerdem kooperiert sie mit anderen Kanzleien in Athen. 

 

Was machen wir?

Wir beraten umfassend im deutsch - griechischen Erbrecht. Insbesondere beraten wir

 

  • Nachlassabwicklung bis zur Transkription auf den Erben
  • Hilfe bei der Errichtung eines Testament für Griechenland
  • Beratung zur Vermeidung griechischen Erbschaftssteuer
  • Erbstreitigkeiten (z.B. Testamentsanfechtung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft)

Auf Wunsch unserer Mandanten bieten wir auch Lösungen für sich im Zusammenhang mit einem Erbfall oftmals auftretende Probleme im Bereich Immobilien- und Baurecht an (z.B. Legalisierung von Schwarzbauten, Hilfe beim rechtssicheren Verkauf der Immobilie, etc.).

 

 

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