Vorbemerkung: Wir raten ausdrücklich davon ab, dieses Formular ohne Rücksprache mit einem Notar oder Rechtsanwalt zu verwenden, da nach unserer Erfahrung auch noch so gute Muster eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Was bedacht werden muss, können Sie teilweise folgenden Aufsätzen entnehmen:
Verzicht auf den Pflichtteil und Pflichtteilsverzicht
Zwischen
Herrn Manfred Klug auf der einen Seite – nachfolgend Verzichtender
und Vera Klug, geborene Schlau und Hans Klug – nachfolgend Verzichtsempfänger
Der Verzichtende verzichte auf das ihm beim Tod des Erstversterbenden der Verzichtsempfänger zustehende Pflichtteilsrecht. Die Wirkung des Pflichtteilsverzichts erstreckt sich auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden.
Der Verzicht beschränkt sich ausdrücklich auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche und erfasst nicht das gesetzliche Erbrecht.
Die Vertragsparteien wurden durch den Notar über den Inhalt und Umfang des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts aufgeklärt und habe die Auswirkungen dieses Pflichtteilsverzichts verstanden.
Sie wissen, dass der Verzichtende trotz dieses Verzichts beim Tode es Verzichtsempfängers gesetzlich erbberechtigt wird, wenn er nicht durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird.
Sie wissen, dass der Verzichtende keine Ansprüche mehr auf den Nachlass hat, wenn er durch eine letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen wird.
Sie wissen, dass dem Verzichtenden keine Ansprüche gegen Personen zustehen, an die der Erblasser zu seinen Lebzeiten Vermögen unentgeltlich übertragen hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde unwirksam sein oder werden, bleiben die weiteren Bestimmungen wirksam.