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Plus Valia - Wertzuwachsteuer Spanien

Die Plusvalia („Impuesto Municipal sobre el Incremento del valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana“), auch "plus valor" genannt, ist eine gemeindliche Wertzuwachssteuer (vgl. Artikeln 105 bis 111 des Gesetzes vom 28.12.1988 Nr. 39 „Gesetz zur Regelung der lokalen Steuern“). Besteuert wird der Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden seit dem letzten Eigentumswechsel (z.B. durch Vererbung, Verkauf, Schenkung) der Immobilie. Die Höhe der Plus Valia hängt von dem gemeindlich festgesetzten Bodenwert („Valor del Terreno“), der Dauer des Besitzes und der Einwohnerzahl der Gemeinde, zu der die Immobilie gehört, ab. Da die Gemeinden den Bodenwert und den Steuersatz im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der lokalen Steuern selbst festsetzen, ist eine generelle Aussage über die Höhe der Plusvalia nicht möglich. Vielmehr ist immer die bei der betreffenden Gemeinde der Bodenwert und der Steuersatz zu erfragen.

  

Begrenzung der maximal zu versteuernden jährlichen Wertsteigerung

Die steuerpflichtige Wertsteigerung wird durch Art. 108 des Gesetzes über lokale Steuern wie folgt begrenzt: 

 

 

Maximal zu versteuernde Wertsteigerung

Einwohner

1-5 Jahre

Bis 10 Jahre

Bis 15 Jahre

Bis 20 Jahre

bis zu 50.000

3,1 %

2,8 %

2,7

2,7

50.001  -    100.000

3,2 %

3 %

2,8

2,7

100.001 -    500.000

3,4 %

3,2 %

2,9

2,8

500.001 - 1.000.000

3,6 %

3,4 %

3,1

2,9

mehr als  1.000.000

3,7 %

3,5 %

3,2

3

 

Rahmen für gemeindlichen Steuersatz

Der maximale Steuersatz, welchen eine Gemeinde bestimmen kann, richtet sich nach der Zahl der Einwohner gemäß der folgenden Tabelle:  

Einwohner

Minimaler Steuersatz          Maximaler Steuersatz

 

 

 

bis zu 50.000

16%                                            26 %

50.001  -    100.000

17%                                            27 %

100.001 -    500.000

18%                                            28 %

500.001 - 1.000.000

19%                                            29 %

mehr als  1.000.000

 

 

20%                                            30 %

Steuerpflicht

Die Plus Valia wird ausgelöst durch die Vererbung und den Verkauf der Immobilie. Steuerpflichtig ist der Erbe bzw. der Verkäufer. In der Praxis versuchen Verkäufer aber oftmals die Plus Valia vertraglich auf den Käufer abzuwälzen.

 

Nicht steuerbar sind Beiträge der Ehegatten zugünsten der ehelichen Gemeinschaft, Übertragung der Grundstücken zwischen Ehegatten oder zugunsten der gemeinsamen Nachwuchses aufgrund einer Scheidung, Trennung oder Nichtigkeit der Ehe.

 

Fälligkeit

Bei Verkauf der Immobilie ist die Steuer spätestens 30 Tage nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags zu zahlen. Im Erbfall beträgt die Frist 6 Monate ab dem Todesfall.

 

 

 

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient nur der ersten Information und stellt keine Rechtsberatung dar, da diese nur unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls möglich ist. Für Aktualität und Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

 

Kontakt: Sollten Sie eine verbindliche Rechtsauskunft wünschen, nehmen Sie bitte KONTAKT mit uns auf.

 

2009 © Jan-Hendrik Frank